Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Kalterer Arbeitspendler:innen, welche in Kaltern a.d.W. wohnen und ihre Arbeitsstelle in der Gemeinde oder außerhalb haben, sowie alle Student:innen, welche in Kaltern wohnen.
Die Teilnehmer:innen müssen sich hier registrieren und ihre nachhaltig zurückgelegten Arbeitswege und Wege zum Studienplatz in die Datenbank der Web-App „Pendeln mit Köpfchen“ eintragen.
Veranstalter:
Marktgemeinde Kaltern a.d.W.
Bezeichnung:
Pendeln mit Köpfchen
Zielgruppe:
Kalterer Arbeitspendler:innen
Kalterer Stundet:innen
Verlosung 2026
Wer zwischen 16. September 2025 und 16. September 2026 mehr als 100 Kilometer nachhaltig zurücklegt und an mindestens 30 Tagen die nachhaltigen Kilometer eingetragen hat, nimmt an einer Verlosung teil. Die Verlosung erfolgt im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im Zeitraum zwischen 16. September und 22. September 2026.
Die Eintragung der nachhaltig zurückgelegten Kilometer muss bis spätestens 14. September 2026 im persönlichen Account der Web-App „Pendlern mit Köpfchen“ erfolgen. Grundsätzlich können die Kilometer zu jedem Zeitpunkt eingetragen werden. Es kann jeder Kilometer gezählt werden, der aus Pendlergründen zwischen dem Wohnort Kaltern a.d.W. und der Arbeitsstelle oder Bildungsstätte nachhaltig zurückgelegt wird. Die Wege können zu Fuß, mit dem Bus oder Citybus, dem Zug, dem Fahrrad, einem E-Bike oder mittels Mitfahrgelegenheit erfolgen. Die Eintragung der Kilometer beruht auf Vertrauensbasis.
Verlosung der Preise
Unter allen Teilnehmer:innen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden heuer Gutscheine des Kalterer Bauernmarktes verlost. Die Gewinner:innen werden anhand eines Zufallsgenerators ermittelt und per Telefon oder E-Mail verständigt.
Der Preis wird den Gewinnern nach telefonischer Absprache mit der Gemeinde Kaltern persönlich, oder per Post/E-Mail übergeben. Um den Preis entgegennehmen zu können, muss eine Empfangsbestätigung unterschrieben werden.