Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Kalterer Arbeitspendler:innen, welche in Kaltern a.d.W. wohnen und ihre Arbeitsstelle in der Gemeinde oder außerhalb haben, sowie alle Student:innen, welche in Kaltern wohnen.

   

Die Teilnehmer:innen müssen sich hier registrieren und ihre nachhaltig zurückgelegten Arbeitswege und Wege zum Studienplatz in die Datenbank der Web-App „Pendeln mit Köpfchen“ eintragen.

               

Veranstalter:

Marktgemeinde Kaltern a.d.W.

      

Bezeichnung:

Pendeln mit Köpfchen

     

Zielgruppe:

Kalterer Arbeitspendler:innen

Kalterer Stundet:innen

Verlosung 2023

Wer zwischen März und 16. September 2023 mehr als 100 Kilometer nachhaltig zurücklegt und an mindestens 30 Tagen die nachhaltigen Kilometer eingetragen hat, nimmt an einer Verlosung teil. Die Verlosung erfolgt im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im Zeitraum zwischen 18. September und 22. September 2023.

     

Die Eintragung der nachhaltig zurückgelegten Kilometer muss bis spätestens 16. September 2023 im persönlichen Account der Web-App „Pendlern mit Köpfchen“ erfolgen. Grundsätzlich können die Kilometer zu jedem Zeitpunkt eingetragen werden. Es kann jeder Kilometer gezählt werden, der aus Pendlergründen zwischen dem Wohnort Kaltern a.d.W. und der Arbeitsstelle oder Bildungsstätte nachhaltig zurückgelegt wird. Die Wege können zu Fuß, mit dem Bus oder Citybus, dem Zug, dem Fahrrad, einem E-Bike oder mittels Mitfahrgelegenheit erfolgen. Die Eintragung der Kilometer beruht auf Vertrauensbasis.

Verlosung 2024

Wer zwischen 16. September 2023 und 16. September 2024 mehr als 100 Kilometer nachhaltig zurücklegt und an mindestens 30 Tagen die nachhaltigen Kilometer eingetragen hat, nimmt an einer Verlosung teil. Die Verlosung erfolgt im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im Zeitraum zwischen 16. September und 22. September 2024.

              

Die Eintragung der nachhaltig zurückgelegten Kilometer muss bis spätestens 14. September 2024 im persönlichen Account der Web-App „Pendlern mit Köpfchen“ erfolgen. Grundsätzlich können die Kilometer zu jedem Zeitpunkt eingetragen werden. Es kann jeder Kilometer gezählt werden, der aus Pendlergründen zwischen dem Wohnort Kaltern a.d.W. und der Arbeitsstelle oder Bildungsstätte nachhaltig zurückgelegt wird. Die Wege können zu Fuß, mit dem Bus oder Citybus, dem Zug, dem Fahrrad, einem E-Bike oder mittels Mitfahrgelegenheit erfolgen. Die Eintragung der Kilometer beruht auf Vertrauensbasis.

Verlosung der Preise

Unter allen Teilnehmer:innen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden in der Mobilitätswoche 2023 und 2024 tolle Preise verlost. Die Gewinner:innen werden anhand eines Zufallsgenerators ermittelt und per Telefon oder E-Mail verständigt.

         

Der Preis wird den Gewinnern nach telefonischer Absprache mit der Gemeinde Kaltern persönlich, oder per Post/E-Mail übergeben. Um den Preis entgegennehmen zu können, muss eine Empfangsbestätigung unterschrieben werden.